Wissenswertes
 
 
 
Eingewöhnung
 
Gerade im U3 Bereich ist die Eingewöhnung ein ganz wichtiger Punkt für Sie als Eltern aber noch wichtiger für Ihr Kind.
Die Eingewöhnung erfolgt in Anlehnung an das Berliner Modell;           
findet somit individuell für jedes Kind, in einem Zeitraum von                      
ca. 2-4 Wochen statt und wird von einem Elternteil mitbegleitet.
In dieser Zeit nehmen Sie mit Ihrem Kind an unserem Alltag teil, sind als „Fels in der Brandung“ vor Ort wenn Ihr Kind Sie braucht.
Hat Ihr Kind vertrauen gefasst und sich an uns gewöhnt, ist der Zeitpunkt gekommen, dass Sie sich schon mal kurz verabschieden und wiederkommen. Die Zeit ohne Elternteil wird dann immer mehr ausgeweitet, sodass Ihr Kind zu guter Letzt seinen Tag ganz allein bei uns verbringen kann. Es gibt Ihrem Kind Sicherheit und erleichtert ihm somit die Umstellung auf die neue, ungewohnte Situation.
Daher sollten Sie als Eltern Zeit und Geduld mitbringen, um eine schonende Eingewöhnung zu ermöglichen.
 
 
Ernährung
 
Ich biete ein abwechslungsreiches und ausgewogenes Frühstück an, bestehend aus z.B. Vollkornbrot, Brötchen oder Müsli etc.,
mit täglich frischem Obst und Gemüse.
 
Das Mittagessen wird von mir täglich frisch zubereitet. Auch hier achte ich auf ein ausgewogenes und abwechslungsreiches Angebot.
 
Zur Schmausepause am Nachmittag gibt es ebenfalls Obst oder eine kleine Knabberei, z.B. Salzstangen, Kekse etc.
 
 
Süßigkeiten gibt es nur bei besonderen Anlässen und in Absprache mit den Eltern.
 
 
Erkrankung des Kindes
 
Kleinkinder erkranken häufig und brauchen dann in erster Linie die Zuwendung Ihrer Eltern, um schnellstmöglich gesund zu werden.
Um die Anderen nicht anzustecken, müssen kranke Kinder zu Hause bleiben.
Zum Beispiel Kinder mit: Durchfall oder Erbrechen, Fieber, Bindehautentzündung oder anderen ansteckenden Krankheiten.
Grundsätzlich muss ein Kind zwei Tage (48 Stunden!) fieberfrei/symptomfrei sein, bevor es wieder in die Einrichtung kommen kann.
Bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen / Kinderkrankheiten ist zudem ein Attest vom Arzt mitzubringen, der Aufschluss über die Ansteckungsfreiheit des Kindes gibt.

 

 

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